Allgemeine Geschäftsbedingungen



landstrich ist eine offene Kooperation auf der Basis projektbezogener Zusammenarbeit. Vertragsverhältnisse kommen jeweils mit Gero Engeser oder Matthias Oberfrank als Einzelunternehmer (Kleinunternehmer) zustande.

Angebot und Beauftragung

Angebote unsererseits verstehen sich freibleibend und sind nicht verbindlich. Das Angebot bezieht sich stets nur auf definierte Leistungen. Für über das Angebot hinausgehende Leistungen – auch wenn diese mit dem Produkt zusammenhängen – behalten wir uns vor, ein neues Angebot zu erteilen.
Sobald Leistung, Leistungszeitraum und Vergütung in beiderseitigem Einvernehmen besprochen wurden und eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder Arbeitsanweisung des Auftraggebers vorliegt, sehen wir den Auftrag als erteilt an. Es bedarf keiner separaten förmlichen Beauftragung vonseiten des Auftraggebers.

Datenübergabe

Alle notwendigen Daten (z.B. Lagepläne, Schnitte, Grundrisse, Materialinformationen) werden vom Auftraggeber in lesbarer, übernahmefähiger und digitaler Form vor oder mit Projektbeginn geliefert. Einzelne Details können auch als lesbare Handskizze vorliegen.
Sollte sich die Datenübergabe beziehungsweise Freigabe der Daten gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt verzögern, kann dies zu einer angemessenen Verzögerung der Leistung führen. Sollte dies der Fall sein, werden wir das rechtzeitig darlegen.
Wir sind nicht verantwortlich, wenn durch eine lücken- oder fehlerhafte Datenlage das Ergebnis verfälscht dargestellt wird.

Leistungen

Inbegriffen sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen.
Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art vonseiten des Auftraggebers oder von Dritten nach der Auftragsvergabe können zu Zeitverzögerungen bzgl. der Abgabe, zu Mehrkosten und Nachträgen führen (soweit im Vorfeld nicht anders vereinbart).
Wir sind nicht verantwortlich für inhaltliche Unterschiede zwischen den gelieferten Ergebnissen auf Basis eines Planungsstandes und dem späteren realen Erscheinungsbild eines Projektes.
Eventuell entstehende Fahrtkosten werden mit 0,50€/km gesondert abgerechnet. Ausdrucke und Datentransfer an Dritte werden ggf. gesondert abgerechnet.

Projektablauf

Sofern der Vertragspartner keine Anordnungen trifft, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Der generelle Ablauf einer Visualisierung gliedert sich wie folgt:

1. Auswahl der Szene (z.B. Standpunkt, Blickfeld, Blickrichtung, Zuschnitt/Rahmen)

2. Grobe Ausgestaltung des Szene (z.B. Vegetation, Menschen, Mobiliar, Fassaden). Im Falle einer Handzeichnung ist dies die Zeichengrundlage.

3. Zeichnung und/oder digitale Weiterbearbeitung (z.B. Texturen, Schatten, Farben, „Stimmung“)

4. Feinschliff (letzte kleine Änderungen. z.B. farbliche Details)

Falls nicht im Vorfeld anders vereinbart, erfolgt am Ende jedes dieser Arbeitsschritte jeweils eine Rücksprache mit dem Auftraggeber und eine Möglichkeit für Anpassungen und Änderungen im üblichen Rahmen. Spätere Änderungen eines bereits abgeschlossenen Arbeitsschrittes (z.B. Änderung des Blickfelds nach Schritt 2) werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns vor, für mehrere Auftraggeber an gleichen Aufgaben/Wettbewerben zu arbeiten. Diskretion und Geheimhaltung werden garantiert.

Lieferung, Abgabe und Gewährleistung

Die Daten werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Termin per E-Mail und/oder FTP-Account des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich werden die Visualisierungen als JPEG, PNG oder nicht bearbeitbares PDF mit einer Auflösung von 300dpi zur Verfügung gestellt.
Sendungen werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers verschickt.
Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Im Fall eines Mangels steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von uns abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

Urheberrechte, Nutzungsrechte und Publikation

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt. Arbeitsergebnisse dürfen somit, soweit nicht anders vereinbart, weltweit, uneingeschränkt und unbefristet in ihrer Originalform seitens des Auftraggebers kopiert und publiziert werden. Dies bedarf keiner Rücksprache.
Bei Veröffentlichung der Bilder (Wettbewerbe, Ausstellungen, Tafeln, Preise, Eigenwerbung, Internetauftritt, Bürobroschüren, Monografien etc.) ist der Urheber an geeigneter Stelle im dafür vorgesehenen Rahmen aufzuführen.
Dies kann mit einem Namensvermerk mit Hinweis auf den Urheber (Gero Engeser – landstrich.eu oder Matthias Oberfrank – landstrich.eu, bzw. Gero Engeser & Matthias Oberfrank – landstrich.eu) gut lesbar unmittelbar beim Bild oder z.B. im Bildnachweis erfolgen.
Eine Ausnahme von der Verpflichtung der Namensnennung bilden Verfahren, die eine Anonymität des Teilnehmers (z.B. Wettbewerbe) erfordern. Die Anforderung der Wahrung der Anonymität ist im Vorfeld vom Auftraggeber anzuzeigen.
Im Fall einer Veröffentlichung sind, wenn möglich, zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden.
Wir behalten uns in jedem Fall das einfache Nutzungsrecht vor, um das produzierte Material z.B. für unsere Homepage uneingeschränkt einzusetzen. Auf laufende Verfahren (Wettbewerbsverfahren, Bieterverfahren etc.) wird Rücksicht genommen und die Arbeitsergebnisse werden erst nach Verfahrensentscheidung und vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber veröffentlicht. Eine Rücksprache ist nicht erforderlich, wenn Verfahrensergebnisse anderweitig bereits öffentlich gemacht wurden.
Beansprucht der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Falls Inhalte durch eine gesonderte Regelung unter eine befristete oder nicht befristete Geheimhaltung fallen oder durch anderweitige vereinbarte Regelungen der schriftlichen Erlaubnis des Auftraggebers bedürfen, ist im Vorfeld von Seiten des Auftraggebers zu benennen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten publiziert werden dürfen.
Jede Veränderung des Bildes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ausgenommen sind Veränderungen in Bildgröße, Tonwert- und allgemeine Farbanpassungen. Es ist nicht erlaubt, Teile oder Ausschnitte der Bilder weiter zu verwenden.

Eigentum Rohmaterial

Sämtliche von uns produzierten Daten, Texturen und sonstige Arbeitsergebnisse (z.B. Originalzeichnungen, Photoshop-Dateien) bleiben ausdrücklich unser Eigentum und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe der Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die herausgegebenen Daten dürfen nicht ohne unsere Einwilligung vom Auftraggeber verändert oder verwertet werden.

Haftung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Dateien und Visualisierungen wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Arbeitsergebnisse (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

Vergütung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungseingang innerhalb des angegebenen Zeitraums zu überweisen.
Eine genaue Definition der Höhe der Teilvergütungen und der Zahlungsziele ist im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Das volle Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung der Arbeitsergebnisse unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag aus welchen Gründen auch immer weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn zurück, steht dem jeweiligen Vertragspartner unsererseits mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zu.

Schlussbestimmung

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Beauftragung / Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird die Adresse des Vertragspartners unsererseits als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Alle aufgeführten Punkte können im gegenseitigen Einverständnis jederzeit in schriftlicher Form abgeändert werden.